Ersatzversorgung
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Erdgas im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung.
Die Ersatzversorgung im Niederdruck greift beispielsweise, wenn Sie als Haushaltskunde keinen Erdgaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Grundsätzlich dauert die Ersatzversorgung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen.
Sofern Ihr Gasbezug in Mittel- oder Hochdruck erfolgt, versorgen wir Sie übergangsweise im Rahmen der sog. „Ersatzbelieferung“ mit Erdgas. Für die Ersatzbelieferung gelten die obigen Ausführungen entsprechend.
- Grundlaufzeit: 14 Tage
- Verlängerung: jeweils 1 Tag
- Kündigungsfrist: 14 Tage
- Grund-/Ersatzversorgung
- Kein gesonderter Vertragsabschluss notwendig
- Energiemix: konventionell
Wir freuen uns, wenn Sie einen Gasliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, dass auf Ihre Energiebedarf zugeschnitten ist.
Vertrieb Geschäftskunden
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